Das wichtigste in Kürze
Pflegebedürftige können einen Zuschuss der Pflegekasse erhalten, wenn ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig ist. Die Kosten werden übernommen, sofern der Umzug die Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität spürbar verbessert.
Voraussetzung ist ein anerkennter Pflegegrad von 1 bis 5 sowie der nachgewiesene Bedarf an einer angepassten Wohnsituation.
Durch eine rechtzeitige Antragstellung und fachkundige Beratung lässt sich der Prozess einfacher gestalten und mögliche finanzielle Hürden können vermieden werden.
Tipp
Welche Umzüge werden bezuschusst
Laut § 40 Absatz 4 SGB XI (Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds) sind folgende Umzugsmaßnahmen förderfähig:
Umzug in eine betreute Wohnform oder eine behindertengerechte Wohnung
Wenn dadurch die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag verbessert werden.Umzug innerhalb eines Hauses
Beispielsweise ein Wohnungswechsel vom Obergeschoss ins Erdgeschoss, um Barrieren wie Treppen zu vermeiden.Unter bestimmten Voraussetzungen: barrierefreie Möbelumstellung
Auch eine Umgestaltung des Wohnraums kann gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um Barrieren zu reduzieren oder die Mobilität zu verbessern.
Ihre Vorteile in Zahlen
Unsere Auswertungen machen sichtbar, wie effektiv unser Service Sie unterstützt. Von hoher Erfolgsquote bis spürbarer Entlastung: Wir zeigen Ihnen transparent, was Sie erwarten dürfen.
So beantragen Sie den Zuschuss
1. Pflegegrad prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegebedürftigkeit offiziell anerkannt ist und ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt. Nur dann besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
2. Notwendigkeit des Umzugs nachweisen
Dokumentieren Sie die Gründe, warum ein Umzug erforderlich ist.
Unterpunkte:
Barrieren in der aktuellen Wohnung (z. B. kein Aufzug, zu enge Türen, Stufen, schmale Flure usw.)
Bedarf an einer barrierefreien Wohnumgebung zur selbstständigen Lebensführung
Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Nachweise und erforderliche Unterlagen.
3. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Reichen Sie den Antrag vollständig bei Ihrer Pflegekasse ein.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Nachweis über den bestehenden Pflegegrad
Begründung für den notwendigen Umzug
Kostenvoranschlag für den geplanten Umzug
4. Bewilligung abwarten und Förderung erhalten
Nach der Prüfung informiert Sie die Pflegekasse schriftlich über die Entscheidung. Bei einer Zusage wird der Zuschuss zur Deckung der Umzugskosten gewährt. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Wir helfen Ihnen den Zuschuss zu beantragen
Der Antrag bei der Pflegekasse ist oft kompliziert. Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Fachkenntnis übernehmen wir die Antragstellung für Sie.
Unsere Expertise sorgt dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden – mit einer hohen Erfolgsquote. So profitieren Sie von der finanziellen Unterstützung, ohne selbst Stress oder Unsicherheiten zu haben.
Keine Vorkasse nötig!
Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Wir rechnen die genehmigten Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie haben kein finanzielles Risiko.
Sie können den Zuschuss natürlich auch selbst beantragen!
Komplette Antragsbearbeitung
Wir übernehmen die gesamte Antragstellung für Sie – von der Bedarfsprüfung bis zur Genehmigung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
100% Kostenklarheit
Sie wissen von Anfang an, was genehmigt wird. Nur diese Kosten werden auch abgerechnet – keine versteckten Gebühren.
Direktabrechnung mit Pflegekasse
Als zugelassenes Umzugsunternehmen rechnen wir die genehmigten Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Papierkram für Sie!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen oder was rechtlich als barrierefrei gilt, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Kriterien und helfen Ihnen dabei, sicher einzuschätzen, ob ein Anspruch auf den Zuschuss besteht.
- Pflegegrad (1-5) muss vorliegen
- Die neue Wohnung muss barrierefrei sein
- Die selbstständige Lebensführung muss gesichert und der Pflegeaufwand verringert werden
- Die Pflege muss zu Hause wesentlich erleichtert werden
Folgende Arbeiten können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen
- Unser Service, Umzugsunternehmen
- LKW-Miete und Transport
- Umzugskartons und Verpackungen
- Umzugshelfer
- Alle genehmigten Materialkosten
